FAQ

häufig gestellte Fragen

 

 

 

 

 

 

 

Wird der Abfall im Winter auch bei Schnee und Eis abgefahren?

 

Die Abfuhr sämtlicher Abfälle findet in den Wintermonaten wie gewohnt statt. Allerdings können die Abfallfahrzeuge bei Schnee- und/oder Eisglätte nur geräumte und gestreute Straßen anfahren. Dies sind in der Regel die Hauptverkehrsstraßen und wichtige Seitenstraßen. Bei nicht ordnungsgemäß geräumten Anwohnerstraßen sind die Mitarbeiter des beauftragten Abfuhrunternehmens auf die Mithilfe der Bürger/innen in Form der meist ihnen übertragenen Räum- und Streupflicht angewiesen.

Bei Minusgraden kommt es immer wieder vor, dass der Inhalt der Abfallgefäße festgefriert, weshalb diese dann nicht vollständig entleert werden können. Die Abfallfahrzeugbesatzung ist dann leider machtlos, denn der Leerungsvorgang läuft bei jeder Tonne vollautomatisch ab und kann nicht beeinflusst werden. Um dem vorzubeugen, sollten Sie einige Tipps beachten:

Die Abfallgefäße sollten an einem möglichst frostsicheren Standort (z.B. Garage, Keller) stehen erst kurz vor der Leerung bereitgestellt werden.
Legen Sie den Boden des Gefäßes mit Wellpappe oder geknülltem Zeitungspapier aus, um die Feuchtigkeit aufzusaugen.
Der Abfall sollte locker in der Tonne liegen und nicht zusätzlich zusammengedrückt werden.
Feuchte Abfälle wie Kaffeefilter oder Teebeutel sollte man vorher gut abtropfen lassen.
Sollte der Abfall doch mal festgefroren sein, können Sie ihn lösen, indem Sie ihn mit einem Stock oder Spaten lockern.

Werden die Bioabfallcontainer witterungsbedingt verspätet oder gar nicht entleert, dürfen die mitgebrachten Biobeutel nicht auf oder um die Container herum abgelegt werden. Sie müssen wieder mit nach Hause genommen und entweder zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einem Container gebracht werden.

 

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich direkt telefonisch unter +49 (0) 6782 99 89 22

oder per Mail an abfallberatung@egb-bir.de  an unsere Abfallberatung wenden.

 

 

 

 

Wie werden eigentlich Tapeten entsorgt?

 

Immer wieder werden alte Tapeten oder auch übrig gebliebene Rollen zur Altpapier-, Gelben Sack- oder Sperrabfallabfuhr bereit gestellt. Dies ist allerdings falsch!

Richtig ist, dass Tapeten - egal ob alt oder neu - zum Restabfall gehören.

Kleinere Mengen können über die Restabfalltonnen oder über amtliche Abfallsäcke (zum Preis von 3,50 Euro/Stk.; Abfuhr erfolgt mit dem Restabfall) entsorgt werden.

Für größere Mengen besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Anlieferung beim Abfallwirtschaftszentrum Reibertsbach sowie an den Abfall-/Wertstoffannahmestellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten.

Flüssige Kleister- und Farbreste können am Schadstoffmobil oder beim Sonderabfallzwischenlager abgegeben werden. Sind Kleister- und Farbreste vollkommen ausgehärtet, so gehören sie in den Restabfall. Leere Gefäße können über die Gelben Säcke (Deckel bitte separat einfüllen) entsorgt werden.

 

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich direkt telefonisch unter +49 (0) 6782 99 89 22

oder per Mail an abfallberatung@egb-bir.de  an unsere Abfallberatung wenden.

 

 

 

 

Warum bleiben Säcke und Kartons gepackt mit Abfällen bei der Sperrabfallabfuhr stehen?

Immer wieder werden bei der Holz- und Restsperrmüllabfuhr in Säcken oder Kartons verpackte Abfälle an den Straßenrand gestellt, vom Abfuhrunternehmen aber nicht mitgenommen.

Die Erklärung hierfür ist ganz einfach:

Zum Holz- und Restsperrabfall gehören alle Einrichtungs-, Haushalts- und Gebrauchsgegenstände, die bei Umzügen, Entrümpelungsarbeiten oder Haushaltsauflösungen anfallen und aufgrund der Größe, des Gewichts und/oder der Beschaffenheit nicht über den Restabfall entsorgt werden können.

Hierzu zählen beispielsweise nicht belastetes Holz aus dem Innenbereich, Federbetten, Koffer, Möbelstücke aus Holz oder Kunststoff, Matratzen, Regale, Teppiche und Teppichböden, Wäschekörbe usw.

Kleinteile (z.B. Beispiel Kinderspielzeug, Kleiderbügel, Kleidung, Plastikschüsseln, Schuhe, Tapeten usw.) gehören zum Restabfall und sind daher von der Holz- und Restsperrabfallabfuhr ausgeschlossen - egal ob sie lose oder verpackt in Säcken, Kartons, Körben, Koffern oder Taschen am Straßenrand bereit gestellt werden.

Diese Abfälle können über die Restabfallgefäße, amtliche Abfallsäcke oder kostenpflichtig beim Abfallwirtschaftszentrum Reibertsbach sowie an den Abfall-/Wertstoffannahmestellen entsorgt werden.

Von der Sperrabfallabfuhr ausgeschlossene Abfälle sind nach dem Abfuhrtermin wieder von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich direkt telefonisch unter +49 (0) 6782 99 89 22
oder per Mail an abfallberatung@egb-bir.de  an unsere Abfallberatung wenden.

 

 

 

 

Warum bleibt Glas bei der Sperrabfallabfuhr stehen?

 

Zur Abfuhr bereit gestellte Gegenstände mit oder aus Glas, wie z.B. Innentüren, Schränke, Kommoden, Nachttische, Vitrinen, Spiegel, Lampenschirme, Blumenvasen, Aquarien usw. werden bei der Holz- und Restsperrabfallabfuhr nicht mitgenommen. Häufig fragen sich dann die Bürger/innen, aus welchem Grund.

Die Erklärung ist ganz einfach:
Der Holz- und Restsperrabfall wird in ein Fahrzeug, das mit einer Abfallsammelpresse ausgestattet ist, geladen. Beim Pressvorgang würden Glasabfälle zerdrückt und die dabei entstehenden Glassplitter könnten sowohl die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens als auch sich in der Nähe aufhaltende Passanten verletzen. Daher sind aus Sicherheitsgründen Glasabfälle jeglicher Art von der Sperrabfallabfuhr ausgeschlossen.

Und wie werden Abfälle mit oder aus Glas richtig entsorgt?
Innentüren, Schränke, Kommoden usw. dürfen nur ohne (Spiegel-) Glas zur Sperrabfallabfuhr bereit gestellt werden. Glasscheiben, -türen, -böden oder -platten (Flachglas), Gegenstände aus Glas sowie Spiegel können in Kleinmengen über den Restabfall oder beim Abfallwirtschaftszentrum Reibertsbach (aus privaten Haushaltungen bis zu 100 kg im Monat kostenlos) entsorgt werden.

 

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich direkt telefonisch unter +49 (0) 6782 99 89 22
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Wie entsorge ich LED- und Energiesparlampen richtig?

 

Das 2015 neu in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die separate Erfassung von ausgedienten LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren.

Seit dem Start 2006 hat das Unternehmen „Lightcycle", dessen Arbeit auf die optimierte Sammlung ausgedienter Beleuchtungskörper und deren fachgerechte Entsorgung abzielt, um so zum Schutz der Umwelt und zur Schonung von Ressourcen beizutragen, insgesamt mehr als 66.200 Tonnen Altlampen zurückgenommen und der Wiederverwertung in Deutschland zugeführt.

Zur Verbesserung der Abgabemöglichkeiten baute Lightcycle ein bundesweites Sammelstellennetzwerk in Kooperation mit Händlern im Einzelhandel, im Elektrogroßhandel, dem E-Handwerk sowie bei privaten Entsorgern aus. Dadurch konnten für gewerbliche wie private Verbraucher, zusätzlich zu den kommunalen Sammelstellen, flächendeckend mehr als 9.000 Sammelstellen zur fachgerechten Entsorgung geschaffen werden.

Altlampen können bei fachgerechter Entsorgung zu mehr als 90 Prozent verwertet werden, was zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung beiträgt. Neben der umweltfreundlichen Entsorgung und Verwertung tragen LED- und Gasentladungslampen durch ihren geringen Stromverbrauch von 20 Prozent gegenüber Glühlampen doppelt zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei.

Im Nationalparklandkreis Birkenfeld können LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren an folgenden Stellen abgebeben werden:

  • Schadstoffmobil (zweimal im Jahr kreisweit samstags unterwegs; Termine in den Abfuhrplänen sowie im persönlichen Abfallkalender)
  • Sonderabfallzwischenlager der Hunsrück-Sondertransport-GmbH in Hoppstädten-Weiersbach (von Januar bis November am letzten Freitag im Monat zwischen 13:00 und 17:00 Uhr für private Haushalte geöffnet)
  • Abfallwirtschaftszentrum Reibertsbach  (Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Samstag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet)
  • Abfall-/Wertstoffannahmestellen Idar-Oberstein und Rhaunen (Samstag von 8:00 bis 13:00 Uhr geöffnet)

Eine Auflistung der Sammelstellen im Handel in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.lightcycle.de. Helfen Sie mit – der Umwelt zuliebe!

 

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich direkt telefonisch unter +49 (0) 6782 99 89 22
oder per Mail an abfallberatung@egb-bir.de  an unsere Abfallberatung wenden.

 

 

 

 

Was darf in die Gelben Säcke?

 

Da die Gelben Säcke vom Endverbraucher durch den Kauf von Produkten mit einer Verkaufsverpackung finanziert werden, sollten sie auch ausschließlich zu deren Entsorgung dienen.

Leider werden die Gelben Säcke jedoch oftmals zweckentfremdet und z.B. mit Rest- oder Baustellenabfällen befüllt oder zum Aufbewahren bzw. Transportieren von Pfandflaschen und Textilien verwendet.

Grundsätzlich gilt, dass alle Verkaufsverpackungen - restentleert (nicht gespült) - aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder Naturmaterialien sowie Serviceverpackungen in die Gelben Säcke gehören, wie etwa:

 

  • Getränke- und Milchkartons
  • Joghurtbecher
  • Konserven- und Tierfutterdosen
  • Nudel- und Suppentüten
  • Reinigungsmittel- und Shampooflaschen
  • Getränkedosen und Getränkeeinwegflaschen (ohne Pfand)
  • Tragetaschen
  • Farbeimer (ohne Farbreste)
  • Verpackungsstyropor
  • NICHTS im Gelben Sack verloren haben zum Beispiel:
  • Papier, Pappe und Kartonagen (gehören zur Altpapiersammlung)
  • Einweg-Gläser (ist in die Altglascontainer einzuwerfen)
  • Restabfälle, z.B. CDs, Einweghandschuhe, Kassetten, Klarsichthüllen, Kleiderbügel, Plastikschüsseln, Tapeten, Windeln und Zahnbürsten (müssen über die Restabfalltonne, amtliche Abfallsäcke, am Abfallwirtschaftszentrum Reibertsbach oder den Abfall-/Wertstoffannahmestellen ggf. kostenpflichtig entsorgt werden)
  • Baustellenabfälle, z.B. Kunststoffrohre, Styropordeckenplatten usw. (müssen am Abfallwirtschaftszentrum Reibertsbach oder den Abfall-/Wertstoffannahmestellen kostenpflichtig entsorgt werden)


Bei Fragen und Anregungen können Sie sich direkt telefonisch unter +49 (0) 6782 99 89 22
oder per Mail an abfallberatung@egb-bir.de  an unsere Abfallberatung wenden.

 

 

 

 

Wie wird eigentlich Frittierfett entsorgt?

 

Frittierfette sowie Frittieröle aus privaten Haushalten gehören - eingefüllt in Biobeutel - in die Bioabfallcontainer.

Flüssige Speiseöle sollten allerdings mit anderen Bioabfällen vermischt und die Biobeutel immer nur zugeknotet in die Container eingeworfen werden.

Zusätzlich ist eine Entsorgung mit den Sammelgefäßen (zum Beispiel Plastikeimer oder Glasflaschen) im Speisefettbehälter beim Abfallwirtschaftszentrum Reibertsbach möglich. Altöl darf dort nicht beseitigt, sondern muss beim Handel zurückgegeben werden.

Gewerbebetriebe dürfen ihre Speisefette/-öle nicht in die Bioabfallcontainer entsorgen, sondern müssen sie einem Entsorgungsfachbetrieb für Speisefettverwertung zuführen.

Ebenso dürfen aus dem gewerblichen Bereich (Gaststätten, Großküchen, Imbissbetrieben, Kantinen, Metzgereien, Lebensmittelgeschäften usw.) ebenfalls keine Küchen- oder Kantinenabfälle sowie Markt- und Gartenabfälle in die Bioabfallcontainer eingefüllt werden.

 

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Wohin mit buntem Behälterglas?

 

Weißglas in die Weißglasöffnung, Braunglas in die Braunglasöffnung, Grünglas in die Grünglasöffnung - das ist klar.

Aber wohin mit den vielen anderen bunten Flaschen und Gläsern (zum Beispiel Blauglas), die es mittlerweile überall zu kaufen gibt? Sie gehören in den Grünglascontainer.

Wird das Altglas farblich nicht entsprechend getrennt, kann es nur zu grünem oder buntem neuem Glas verarbeitet werden.

Außerdem ist darauf zu achten, dass in die Altglascontainer nur restentleerte Verkaufsverpackungen aus Glas wie z. B. Glasflaschen (ohne Pfand) und Behälterglas eingeworfen werden dürfen.

Es ist nicht erlaubt, Rest- oder andere Abfälle in die Container zu entsorgen sowie auf oder im Umfeld der Containert abzustellen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um illegale Abfallbeseitigung, die mit Bußgeld bestraft wird.

Die Einwurfzeiten von Montags bis Samstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen sowie während der Mittags- und Nachtstunden ist der Einwurf in die Glascontainert untersagt!) sind durch die Lärmbelästigung unbedingt einzuhalten.

Geschirr aus Glas, Lampenschirme aus Glas, Spiegelglas, Gegenstände aus Keramik und Porzellan sowie Flachglas (z.B. von Fenstern, Türen, Kochfeldern und Aquarien) dürfen nicht in die Altglascontainer, sondern sind über den Restabfall oder beim Abfallwirtschaftszentrum Reibertsbach zu entsorgen.

 

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich direkt telefonisch unter +49 (0) 6782 99 89 22
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Wohin mit Grüngut und Gartenabfällen in den Wintermonaten?

 

Da zwischen November und April kreisweit keine mobile Grüngutannahme stattfindet und die meisten dezentralen Annahmestellen in den Wintermonaten geschlossen sind, fragen sich viele Bürger, wo sie ihren Grünschnitt entsorgen können.

Ganz einfach:
Grüngut und Gartenabfälle, die den Winter über anfallen, können bei Landwirten mit einer Hofannahmestelle - nach vorheriger Vereinbarung - abgegeben werden. Betreiber und Standorte erfährt man entweder im Servicebereich oder unter +49 (0) 6782 99 89 22 bei der Abfallberatung in Birkenfeld.

Nach dem Start der mobilen Grüngutsammlung Anfang April findet diese dann wieder jeden 2. und 4. Samstag an den gewohnten Annahmestellen statt. Der erste und letzte Abgabetermin wird rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben.

Die Öffnungszeiten der dezentralen Annahmestellen werden von den jeweiligen Ortsgemeinden festgelegt.

 

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Warum geben die Verteilstellen immer nur eine Rolle Biotüten pro Haushalt aus?

 

Leider werden die Biobeutel - ebenso wie die Gelben Säcke - oftmals zweckentfremdet, zum Beispiel als Abfalltüte für den normalen Hausmüll (Kosmetikeimer), zum Aufbewahren von Obst und Gemüse oder anderen Dingen verwendet. „Die Biotüten kosten ja nichts", denken immer noch viele Bürger/Innen. Dies ist falsch!

Die Biobeutel werden über die Abfallgebühren finanziert. Steigt der Verbrauch der Biotüten an, kann es sein, dass die Abfallgebühren erhöht werden müssen.

Darum die dringende Bitte der Abfallbetriebe, die Biobeutel nur zum Sammeln von Bioabfällen zu verwenden!

Um den Missbrauch daher einzudämmen, sind die Ausgabestellen angewiesen worden, pro Haushalt nur eine Rolle mit 50 Biotüten auszugeben. Bei einem „normal wirtschaftenden" Haushalt sollte dies für circa drei Monate ausreichen.

Wichtig ist auch, dass die Beutel nicht zu lange zu Hause gelagert werden, da sie auch bei Nichtbenutzung nach circa 12 Monaten anfangen sich aufzulösen. Deshalb bitte keine Tüten auf Vorrat legen, sondern sich lieber erst eine neue Rolle besorgen, wenn nur noch wenige Beutel übrig sind.

Bitte auch immer nur eine Biotüte (nicht zwei übereinander) benutzen und diese nicht länger als circa drei bis vier Tage verwenden, weil dann der Zersetzungsprozess beginnt.

Außerdem ist zu beachten, dass die Biobeutel sich nicht zur Eigenkompostierung eignen, da sie sich auf dem Komposthaufen entweder gar nicht oder erst nach sehr langer Zeit auflösen.

Abschließend noch ein kleiner Tipp:
Um die Feuchtigkeit im Bioeimer aufzufangen, ist es hilfreich, den Boden mit Küchenpapier auszulegen.

 

 

 

 

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